Kosten

Kostentransparenz ist für Sie als Auftraggeber und auch für den Anwalt ein wichtiger Punkt. Sprechen Sie mich gerne aktiv an.

In vielen Fällen kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden. Das bedeutet in der Regel, dass sich die Gebühren nach dem jeweiligen Gegenstandswert der Auseinandersetzung richten. Die so errechneten gesetzlichen Gebühren bilden in einem Rechtsstreit immer den abzurechnenden Mindestbetrag. 

Immer öfter vereinbaren Mandant und Anwalt aber im Wege einer Vergütungsvereinbarung die Abrechnung auf der Basis eines Stundensatzes, etwa weil der Gegenstandswert sehr niedrig oder sehr hoch ist. Dadurch wird eine angemessene Vergütung in beiderseitigem Interesse sichergestellt. Ich kann Ihnen bei hoher Kompetenz einen fairen Stundensatz anbieten.

Welche Vergütung zum Einsatz kommt, ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Gerne spreche ich mit Ihnen darüber.

Wenn Sie erst einmal nur eine Erstberatung wünschen, vereinbare ich in der Regel für diese eine preiswerte Vergütung in Höhe von nur 190 € zuzüglich Auslagenpauschale von 20 € und gesetzlicher Umsatzsteuer (19%), insgesamt also 249,90 €.