WEG-Recht

Hier geht es um Rechtsfragen, die im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt sind.

Ein Grundstück kann in der Weise geteilt werden, dass durch die Teilungserklärung des ursprünglichen Grundstückseigentümers oder Bauträgers Miteigentumsanteile an einem Gebäude begründet werden, verbunden mit dem Sondereigentum an bestimmten Wohnungen oder dem Teileigentum an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen. Im Registergericht werden dann gesonderte Wohnungseigentumsgrundbücher angelegt.

im WEG-Recht betreue ich vorwiegend folgende rechtliche Problematiken:

  • Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander, insbesondere Beschlussanfechtungen
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen
  • Klärung von Problemen in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung
  • Streitigkeiten zwischen Verwalter und Wohnungseigentümern
  • Vertretung von Eigentümern in einer Wohnungseigentümerversammlung

Ich vertrete in diesen Gebieten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich.

Gerne können Sie mich also ansprechen, wenn Sie auf diesem Gebiet Beratungsbedarf haben oder einen Anwalt als Vertreter in einem gerichtlichen Verfahren benötigen. Oder nennen Sie mir über das Kontaktformular Ihren Terminwunsch für eine erste Besprechung und Beratung. 

Als Fachanwalt kann ich Sie kompetent beraten und mit Ihnen Lösungen entwickeln.