Mietrecht

Das Deutsche Mietrecht sieht unterschiedliche Regelungen für das Wohnraummietrecht und das Gewerberaummietrecht vor und gehört zu den Rechtsgebieten, von denen der Bürger wie auch der Gewerbetreibende oder Freiberufler in seinem privaten oder geschäftlichen Rechtsbereich sehr stark betroffen ist, vergleichbar allenfalls dem Familienrecht oder Erbrecht.

Ich berate und vertrete Sie gerne im Wohnraummietrecht und im Gewerbemietrecht.

Wohnraummietrecht

Wer nicht wohnt, lebt nicht. Die Mehrzahl der Bürger der Bundesrepublik Deutschland wohnt zur Miete.

Das geltende Wohnraummietrecht betrifft Sie als Mieter oder Vermieter. Egal ob Sie kündigen wollen oder gekündigt werden, ob die Miete erhöht wird, oder ob Sie einen neuen Vertrag abschließen möchten. Immer ist es entscheidend, dass Sie die aktuelle Rechtslage und die neueste obergerichtliche Rechtsprechung kennen, um sich richtig zu verhalten und Risiken zu minimieren. Dabei sind Gesetz und Rechtsprechung für den Einzelnen nicht mehr klar überschaubar und auch der mit diesem Rechtsgebiet nicht vertraute Anwalt kann hier viele Fehler machen.

Das Wohnraummietrecht hat in Ballungszentren wie München auch eine große Anzahl von Rechtsstreiten zur Folge. Allein beim Amtsgericht München beschäftigen sich rund 20 Richter nur mit Fällen rund um das Wohnraummietrecht. Beim übergeordneten Landgericht München I sind zwei Fachkammern für dieses Gebiet eingerichtet. Schon allein daran erkennt man die große Bedeutung dieses Rechtsgebiets.
Auch für die Anwaltschaft besteht auf diesem Gebiet ein immer weiter zunehmender Trend zur Spezialisierung. Viele Kanzleien beschäftigen sich nicht gerne mit diesen Themen, da die Einzelprobleme einen hohen Einarbeitungsaufwand für den nicht ständig mit diesem Rechtsgebiet befassten Juristen bedeutet, sodass der Fachanwalt für dieses Gebiet immer mehr nachgefragt ist. In vielen Fällen kann nur ein Fachanwalt für dieses Gebiet aufgrund seiner speziellen Kenntnisse Fälle wirtschaftlich vertretbar bearbeiten. Diesem Umstand tragen beispielsweise auch Rechtsschutzversicherer Rechnung. Sie empfehlen ihren Mitgliedern nahezu nur noch Fachanwälte auf dem jeweils nachgefragten Rechtsgebiet.
 
Der Fachanwalt hat eine Weiterbildungsverpflichtung von jährlich 15 Zeitstunden als Minimum. Er muss die Weiterbildung jährlich gegenüber seiner Rechtsanwaltskammer nachweisen. Der Mandant/die Mandantin kann dadurch einigermaßen sicher sein, dass sich sein Fachanwalt in seinem Spezialgebiet auf dem Laufenden hält.
 
Diese Spezialisierung findet sich auch auf anderen Rechtsgebieten oder in anderen Berufszweigen. Als Patient/in suchen Sie ebenfalls in vielen Fällen den Facharzt auf. Dieser gewährleistet ebenfalls eine höhere Kompetenz in vielen medizinischen Belangen als ein Allgemeinmediziner.
 
Seit 2006 bin ich als Fachanwalt auf dem Gebiet des Mietrechts und Wohnungseigentumsrechts nahezu ausschließlich tätig.
 
In München sind die Wohnräume knapp. Es kommt häufig zu Räumungsklagen. Auch Fragen der Mieterhöhung liegen ständig auf meinem Schreibtisch.
 
Ich gebe Ihnen nachstehend einen Überblick von typischen Fällen, die ich im Wohnraummietrecht insbesondere vertrete und berate:
 

  • Räumungsverfahren wegen Vertragsverletzung, Eigenbedarf oder Zahlungsverzug
  • Kündigung wegen Eigenbedarf oder wegen Vertragsverletzung beziehungsweise Zahlungsverzug
  • Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung
  • In welchen Fällen kann das Mietverhältnis ordentlich gekündigt werden?
  • Abschluss von Mietaufhebungsvereinbarungen oder Räumungsvergleichen
  • Konzipierung und Abschluss von Mietverträgen
  • Prüfung von Mietverträgen auf unwirksame Klauseln
  • Vertretung des Vermieters oder des Mieters im Räumungsprozess
  • Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen
  • Rückforderung der Mietkaution
  • Begleitung der Hausrückgabe oder Wohnungsrückgabebei Beendigung des Mietverhältnisses, um Streitigkeiten zu vermeiden

 
Ich kann Ihnen daher in diesen von mir betreuten Rechtsgebieten hohe Kompetenz und Praxiserfahrung bieten.
 
Zögern Sie also nicht, mich anzurufen, wenn Sie Rechtsrat benötigen oder einen Anwalt, der Sie fachkundig in einem Prozess vertritt. Oder schreiben Sie mir eine Email und nennen mir Ihren Terminwunsch.

Gewerberaummietrecht

Das gewerbliche Mietrecht folgt im Deutschen Recht oft abweichenden Regelungen zum Wohnraummietrecht.

Im Gewerberaummietrecht geht es um Mietobjekte, die nicht zu Wohnzwecken, sondern zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden, insbesondere also Büroräume, Arztpraxen, Hotels, Gaststätten, Lagerhallen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Stenger betreut sie hier in allen Fragen der Vertragsgestaltung oder Vertragsauflösung und vertritt Sie in Rechtsstreitigkeiten betreffend Angelegenheiten über Gewerberäume auf Vermieterseite oder auf Mieterseite.

Aufgrund der langfristigen und erheblichen Konsequenzen bedarf es im Gewerberaummietrecht immer eines Fachmannes zur Vertragsprüfung. Der Laie erkennt oft nicht die Fallstricke, die überall lauern. Sehr wichtig ist die Einhaltung der so genannten Schriftform im Sinne von § 550 BGB, da ein Verstoß hiergegen eine vorzeitige Lösungsmöglichkeit jedes Vertragspartners ermöglicht.

In all diesen Fragen berate und vertrete ich Sie kompetent. Ich habe auch auf diesem Gebiet große langjährige forensische Erfahrung. Insbesondere habe ich viele Räumungsrechtsstreite betreffend Gewerbeimmobilien geführt.

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder über das Kontaktformular, wenn Sie hier eine Beratung oder eine anwaltliche Vertretung in einem Rechtsstreit benötigen. Hier können Sie auch einen Wunschtermin für eine erste Besprechung vorschlagen.